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Barrierefreiheit

Freiwillige Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts

1. Unser Engagement für Inklusion – Freiwillige Umsetzung der Barrierefreiheit

Unser Unternehmen ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsanforderungen und somit von der Pflicht zur Erstellung und Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung ausgenommen.

  

Wir möchten dennoch, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns freiwillig mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler und freiwilliger Beitrag, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.

Wir orientieren uns bei der Umsetzung freiwillig an den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.bogensport-siebert.de

Die letzte Aktualisierung erfolgte am 09.01.2026.

2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.

In unserem Online-Shop können Sie:

  • Waren kaufen.

3. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Über die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.

4. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

4.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen

Unser Online-Auftritt entspricht:

  • in Teilen der Harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549.
    (EN) 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services” ist eine europäische Norm für digitale Barrierefreiheit.
  • in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines, WCAG) in der Version: WCAG 2.1 . Sie erreicht das Level AA.

Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.

4.2 Unterstützende Maßnahmen

Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:

Aussagekräftige und verständliche Gestaltung von Überschriften und Beschriftungen
Verständliche Beschriftungen und Erklärungen – insbesondere bei Formularen
Hinweise auf Eingabefehler in Textform
Textliche Kennzeichnung von Pflichtfeldern (z. B. mit einem Sternchen)
Darstellung von Pflichtinformationen in Textform (nicht als Grafik/Bild)

5. Kontaktangaben - Barriere melden

Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

So können Sie uns erreichen: per Post, per E-Mail

Bogensport Siebert

Verantwortliche/r: Volker Armin Gerhard Siebert

Wolfgangstr. 8
86650 Wemding
Deutschland

E-Mail: shop@bogensport-siebert.de

6. Telefonische Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Wir bieten eine Hotline an, die speziell für Menschen mit Behinderungen und Anwender unterstützender Technologien eingerichtet wurde. Sie können uns unter der folgenden Telefonnummer kontaktieren: 09092433

Diese Erklärung wurde am 10.11.2025 erstellt.

Die letzte Aktualisierung erfolgte am 15.12.2025.

 

7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde  

   Für Deutschland

 Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

 Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrags zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

 

Kontakt (bis zur formalen Errichtung):
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: 
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Zur Website

 

Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

 

  Für Österreich

 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen – Sozialsministeriumservice

Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Österreich
https://www.sozialministeriumservice.at/